AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
outof GmbH Stand: Oktober 2025 (VERSION 2.1)

Firmensitz: Pasteurstraße 31, 41564 Kaarst
Lageranschrift: Neubuschweg 87, 47877 Willich

1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der outof GmbH (nachfolgend„Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Vermietung, Lieferung, Betreuung und den Betrieb von Veranstaltungstechnik sowie über die Durchführung von Events, Produktionen undMediendienstleistungen.
2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nurVertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB(B2B).

2. Vertragsgegenstand
1. Der Auftragnehmer erbringt technischeDienstleistungen und stellt Veranstaltungsequipment (z. B. Licht-, Ton-,Video-, Bühnen- und Riggingtechnik) zur Verfügung – sowohl zur eigenständigenNutzung (Dry Hire) als auch im Rahmen betreuter Produktionen (Full Service).
2. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oderAngebot.
3. Zeichnungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
4. Der Auftragnehmer darf bei Ausfall oder Nichtverfügbarkeit einzelner Gerätegleichwertiges Ersatzmaterial bereitstellen, sofern dies für den Auftraggeberzumutbar ist.
5. Das Mietmaterial ist technisch funktionsfähig, kann jedoch vom neuestenStand der Technik abweichen; Ansprüche hieraus sind ausgeschlossen.

3. Angebote und Vertragsschluss
1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronischeAuftragsbestätigung zustande.
3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfender Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

4. Preise und Zahlung
1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Sofern nicht anders vereinbart:
  - Bei Dry-Hire-Aufträgen: 100 %Vorkasse.
  - Bei Full-Service-Aufträgen: 50 %Anzahlung bei Auftragserteilung, Restzahlung spätestens 7 Tage vor      Leistungsbeginn.
3. Ein Auftrag gilt erst als bestätigt, wenn vereinbarte Vorauszahlungen vollständig eingegangen sind.
4. Erfolgt der Zahlungseingang nicht spätestens 7 Tage vor Leistungsbeginn, darf der Auftragnehmer die Leistung zurückhalten oder vom Vertrag zurücktreten; Ansprüche des Auftraggebers hieraus bestehen nicht.
5. Rechnungen ohne Vorkassenvereinbarung sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
6. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).
7. Der Auftragnehmer darf eine Kaution oder Sicherheitsleistung verlangen, insbesondere bei Erstkunden oder hohem Materialwert. Erfolgt die Zahlung nichtfristgerecht, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits entstandene Kosten sind zu erstatten.
8. Der Auftragnehmer darf bei Zahlungsverzug oder zur Bonitätsprüfung personenbezogene Daten an Auskunfteien (z. B. Creditreform) weitergeben, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

5. Lieferung, Abholung und Rückgabe
1. Abholung, Versand oder Lieferung erfolgen auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Auftraggeber, dessen Beauftragte oder den Transporteur über.
3. Der Auftraggeber hat das Mietmaterial bei Übernahme auf Vollständigkeit undFunktion zu prüfen und Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe oder Feststellung schriftlich anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
4. Das Mietmaterial ist gereinigt, vollständig und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.
5. Fehlende, beschädigte oder verschmutzte Teile werden nach tatsächlichemAufwand und Wiederbeschaffungswert berechnet.
6. Sofern keine Lieferung vereinbart ist, erfolgt Abholung ab 15:00 Uhr des ersten Miettages und Rückgabe bis 12:00 Uhr des letzten Miettages; abweichendeZeiten bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
7. Die Rückgabe gilt erst als erfolgt, wenn sie durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurde.
8. Wird das Material verspätet oder unvollständig zurückgegeben, ist derAuftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Miete bis zur vollständigen Rückgabeoder Ersatzbeschaffung weiter zu berechnen. Der Auftraggeber haftet für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für entgangene Anschlussvermietungen.
9. Bei Verlust oder nicht vollständiger Rücklieferung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Wiederbeschaffungswert der fehlenden Teile zuzüglich einerBearbeitungsgebühr von 50 € in Rechnung zu stellen.

6. Pflichten des Auftraggebers bei Mietleistungen
1. Der Auftraggeber hat das Mietmaterial sorgfältig, bestimmungsgemäß und gemäß den Herstellerangaben zu behandeln sowie vor Witterung, Überlastung, Diebstahl oder Beschädigung zu schützen.
2. Eine Weitervermietung, Verbringung ins Ausland oder Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
3. Der Auftraggeber trägt während der Mietzeit die Gefahr des zufälligenUntergangs oder der Beschädigung.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine ausreichende Veranstaltungshaftpflicht-und Elektronikversicherung abzuschließen und deren Bestehen auf Verlangen nachzuweisen.
5. Wird das Mietmaterial unsachgemäß gelagert oder betrieben, haftet derAuftraggeber für sämtliche daraus entstehenden Schäden.

7. Leistungen mit Personal (Full Service)
1. Das vom Auftragnehmer gestellte Personal untersteht ausschließlich dessen Weisungsbefugnis.
2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Einsatzbedingungen (Zugang,Stromversorgung, Sicherheit) den geltenden Vorschriften entsprechen.
3. Bei witterungsbedingtem oder organisatorischem Abbruch trägt derAuftraggeber die bis dahin angefallenen und dokumentierten Kosten einschließlich eventueller Rückbaukosten.
4. Der Auftragnehmer darf bei sicherheitsrelevanten Bedenken den Aufbau,Betrieb oder Abbau unterbrechen oder verweigern, ohne dass hieraus Ansprüche entstehen.

8. Stornierung und Terminverschiebung
1. Storniert der Auftraggeber den Auftrag, gelten – sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen – folgende Storno-pauschalen:
  - bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 25% des Auftragswerts
  - 29 – 15 Tage: 50 %
  - 14 – 7 Tage: 75 %
  - ab 6 Tage vor Leistungsbeginn: 100 %
2. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Eine Terminverschiebung gilt als Stornierung, sofern kein neuer Terminschriftlich vereinbart und die dadurch entstehenden Zusatzkosten getragen werden.

9. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist dieHaftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Produktionsausfälle oder entgangenenGewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
4. Für Schäden am Mietmaterial haftet der Auftraggeber, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft.
5. Bei technischen Ausfällen haftet der Auftragnehmer nur für den Zeitwert der betroffenen Komponente, nicht für Folgekosten oder Nutzungsausfall.
6. Geringfügige Verzögerungen, die den Veranstaltungsablauf nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.

10. Versicherung und Schadensfall
1. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über jeden Schadensfall zu informieren.
2. Im Schadensfall tritt der Auftraggeber seine Ansprüche gegen seineVersicherung an den Auftragnehmer ab.

11. Eigentumsvorbehalt und digitale Daten
1. Das Mietmaterial bleibt Eigentum desAuftragnehmers. Ein Eigentumserwerb durch Verbindung, Vermischung oder Umbau ist ausgeschlossen.
2. Digitale Daten, Dateien, Medieninhalte oder Konfigurationen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Verlust, Beschädigung oder unberechtigteNutzung verpflichtet den Auftraggeber zum Schadensersatz.

12. Urheber- und Nutzungsrechte
1. Von der outof GmbH erstellte Medien, Visuals, Renderings oder technische Konzepte bleiben deren geistiges Eigentum, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Eine Weiterverwendung oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichenZustimmung.
3. Bei unberechtigter Nutzung besteht ein Anspruch auf Schadensersatz mindestens in Höhe der branchenüblichen Lizenzgebühr.

13. Datenschutz
1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß DSGVO (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f)zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Verträgen.
2. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies zurVertragsdurchführung oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist(z. B. an Transport-, Sub- oder Inkassodienstleister).
3. Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft, Berichtigung oder Löschungverlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
4. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf derWebsite des Auftragnehmers.

14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Pandemien,Unwetter, behördliche Verbote, Energieausfälle, Streiks) berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
Bereits entstandene Kosten bleiben geschuldet; bereits geleistete Zahlungen werden anteilig erstattet, soweit keine Leistungen erbracht wurden.Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

15. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist –soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der outof GmbH.
2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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